Der Ursprung der Immobiliendiagnose :
Lt. Rechtsordnung Nr. 2005-655 vom 22/06/2005 über Wohnung und Bau wurde die Immobiliendiagnose vor Verkauf oder Vermietung einer Immobilie Pflicht, um dem Käufer sowie dem Verkäufer über den Ist-Zustand zu informieren. Diese Bestimmungen dienen dazu, den Zustand und die Sicherheit der Immobilien in Frankreich zu verbessern.
Das Kyoto-Protokoll, das zur Bekämpfung des Klimawandels erstellt wurde, wurde von Frankreich 1997 ratifiziert und wurde ab 2005 eingesetzt, folglich wurde der Energieausweis zur Pflicht. Diese Maßnahmen wurden endgültig durch den Grenelle de l’environnement 2009 bestätigt, um den Verbrauch der Hausenergien zu reduzieren.
Der Immobiliengutachter :
Das Immobiliengutachterzertifikat ist 5 Jahre gültig, danach muss der Techniker erneut eine Prüfung bei einer COFRAC*-akkreditierten Organisation bestehen. Außerdem wird im 2. Praxisjahr ein Kompetenzaudit des Technikers durch diese Organisation durchgeführt.
Yannick Bach ist bei DEKRA Certification SAS zertifiziert.
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit :
Lt. Gesetz, um jeden Interessenkonflikt zu vermeiden, muß der Immobiliengutachter unparteiisch und unabhängig sein.
Berufshaftpflichtversicherung :
Der Immobiliengutachter ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 300 000€ / Fall und 500 000€ / Jahr abgeschlossen zu haben.
Worauf Sie beim Immobilienkauf oder -Verkauf in Frankreich achten müssen :
Beim einen Immobilienverkauf, gibt es z.Z.**, je nach lokalen Gesetzen, bis zu 6 verschiedene vorgeschriebene Immobiliendiagnosen + eine Aufzeichnung über Naturkatastrophen-, Bergbau-, und technologische Risiken (ERNMT*) + eine Wohnflächenvermessung (Loi Carrez/ loi Boutin) .
Erklärungen der verschiedenen Diagnosen :
– Bleidiagnose (CREP*) : Für Gebäude mit Baugenehmigung von vor dem 1. Januar 1949, Gültigkeitsdauer 6 Jahre für Vermietung, 1 Jahr für Verkauf, wenn Blei vorhanden, unbegrenzt wenn bleifrei. Es wird nach Bleispuren in Farben und Lacken mittels eines Roentgenstrahlenmeßgerätes gefahndet, um Bleivergiftungen auszuschließen. Wenn es einen Zweifel an der Zusammensetzung eines Materials gibt, kann der Immobiliengutachter Proben zur zusätzlichen Analyse zu einem akkreditierten Labor schicken.
– Asbestdiagnose : Für Gebäude mit Baugenehmigung von vor dem 1. Juli 1997, Gültigkeitsdauer 3 Jahre bei Präsenz von Asbest, unbegrenzt wenn asbestfrei.
Es gibt 2 verschiedene Produktgruppen bei dieser Diagnose, Produkte der Liste A für Wohnungen, und Produkte der Listen A + B für Häuser.
– Liste A: Beflockungen, Warmwasser- und Heizungsrohrisolierungen, Hängedecken.
– Liste B: Leichtbauwände, Asbestzement, Sandwichkarton, Gipskarton, Platten, Isolierungsummantellungen, feuerfeste Materialien, Dichtungen, Rohre, Dachbedeckungen, Bitumenplatten, Außenverkleidungen, Abwasser- und Rauchleitungen, Elektroisolierungen…
Im Zweifelsfall kann der Immobiliengutachter Proben zur zusätzliche Überprüfung zu einem akkreditierten Labor schicken.
– Energieausweis (DPE*) Gültigkeitsdauer 10 Jahre, solange keine Änderungen am Gebäude stattfinden (Isolierung, Fenster- oder Heizungskesselaustausch…).
– Stromanlagediagnose : Für Anlagen älter 15 Jahre, Gültigkeitsdauer 3 Jahre.
– Gasanlagendiagnose : Wenn im Bau vorhanden und älter als 15 Jahre, Gültigkeitsdauer 3 Jahre.
– Wohnflächenvermessung (Loi Boutin) : Nur für Wohnungen und Häuser in Miete, Gültigkeitsdauer unbegrenzt solange keine Änderungen stattfinden.
– Wohnflächenvermessung (Loi Carrez) : Diese Wohnflächenvermessung wird nur für den Verkauf einer Wohnung in Mehreigentümergebäuden benötigt.
– ERNMT* (Etat des Risques Naturels, Miniers, et Technologiques): Dokument, das alle Risiken im Umkreis des Immobiliengutes aufzeichnet, wie Hochwassergefahr, Bergbau-Bodenschäden, potentielle gefährliche Industrieanlagen, Kernkraftwerke…
– Termitendiagnose : Es wurde bis heute (Juli 2017) keine Termitenpräsenz in den Departements an der deutschen Grenze festgestellt, diese Diagnose wird im Nord-Osten Frankreichs nicht durchgeführt.
Diese Diagnoseberichte gehören zu den Verkaufsunterlagen und werden vom Notar beim Immobilienverkauf verlangt, achten Sie darauf, dass alle nötigen Diagnosen vorhanden und aktualisiert sind!
Informationen über Vermietung einer Immobilie :
Seit dem 1. Juli 2017 ist es Pflicht beim Vermieten von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern die vor dem 1. Januar 1975 gebaut worden sind, dem Mieter folgende Unterlagen auszuhändigen :
– Bleidiagnose
– Asbestdiagnose
– Energieausweis
– Stromanlagendiagnose
– Gasanlagendiagnose
– Wohnflächenvermessung (loi Boutin) : Für unmöblierte Wohnungen und für Wohnungen die als Hauptwohnsitz genutzt werden.
– ERNMT* .
Diese Dokumente werden ab dem 1. Januar 2018 bei Vermietung von Häusern und Wohnungen, unabhängig vom Baujahr, verpflichtend sein. Informationen über den Verkauf einer Immobilie :
Zum Verkauf einer Immobilie sind die verschiedenen Diagnosen in einer technischen Datei zu sammeln, diese wird vom Notar vor der Verkaufsvertragsunterschrift überprüft. Fehlende Diagnosen oder Nichtkonformität der Asbest-, Blei- oder Gasdiagnose werden zum Abbruch der Verkaufprozedur durch den Notar führen. Die technische Datei beinhaltet :
– Bleidiagnose
– Asbestdiagnose
– Energieausweis
– Stromanlagendiagnose
– Gasanlagendiagnose
– Wohnflächenvermessung (Loi Boutin) für ein Haus
– Wohnflächenvermessung (loi Carrez) für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
– ERNMT*
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Wir stehen Ihnen unter der Nummer 00 33 (0) 6 51 69 67 55
für weitere Fragen zur Verfügung
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* COFRAC : Comité français d’accréditation (Französisches Akkrediteramt)
** Stand Juli 2017
* ERNMT : Etat des Risques Naturels, Miniers et Technologiques
* CREP : Constat Risque d’Exposition au Plomb (Gefahr der Exposition gegenüber Blei)
* DPE : Diagnostic de Performance Energétique.
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