Allgemeine Geschäftsbedingung

Im folgenden Text bezeichnet « der Kunde » den Immobilieneigentümer oder seinen Vertreter, einen Immobilienmakler oder -Verwalter, Notar oder jede Person oder Firma die unseren Service verlangt.

Unsere Serviceleistungen richten sich nach dieser Allgemeine Geschäftsbedingung. Diese Geschäftsbedingung kann jeder Zeit von Abaque Immodiag geändert oder neu formuliert werden, sie steht auf der Webseite frei zur Verfügung lt. Art. L113-3 des Verbraucherschutzgesetzes.

1) Anwendungsbereich

Vor einem Abaque Immodiag Serviceeinsatz soll der Kunde die Allgemeine Geschäftsbedingung gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde daher uneingeschränkt diese Bedingungen.

Unsere Diagnosen können nur in Frankreich durchgeführt werden.

2) Angebot

Unsere Angebote sind kostenfrei, sie können schriftlich, telefonisch, per Email, oder vor Ort eingeholt werden. Ein Angebot, das nach Angaben des Kunden erstellt wird, ist geschätzt und unverbindlich, es kann eine preisliche Anpassung stattfinden, wenn während des Arbeitsrundganges festgestellt wird, dass diese Angaben falsch oder unvollständig waren (Zimmeranzahl, Baugenehmigungsjahr, Immobilienkategorie…). Dieses neu erstellte Angebot wird dem Kunden vor Einsatz zur Kenntnis und Unterschrift vorgelegt.
Angebote über mehrteilige Immobilien, besondere oder komplexe Fälle, können erst nach Begehung vor Ort erstellt werden.

Die Auftragserteilung ist erst nach Unterschrift des Kunden verbindlich.

3) Bestellung

Ein verbindlicher Auftrag bei Abaque Immodiag ist fest und endgültig, außer im Falle einer unvorhersehbaren höheren Gewalt : wenn Einsatzmaterial oder Personal nicht verfügbar ist, keine Berechtigung gegeben ist, oder eine Gefahrensituation vor Ort besteht (agressives Tier, Gebäudeeinsturzgefahr oder Gefahr für Leib und Leben).

Nach Auftragsannahme und der vereinbarten Frist wird Abaque Immodiag alle Anstrengungen unternehmen, um den beabsichtigten Service zu erbringen. Im Falle eines ungeplanten oder unvorhersehbaren Ereignisses (Unwetter, Krankheit, Unfall, technischer Defekt…), wird Abaque Immodiag schnellstens den Kunden über die Abwesenheit informieren, um gemeinsam über das Weiterverfahren bzw. einen neuen Termin zu sprechen.

Eine Zusammenfassung der nötigen Unterlagen, der zu treffenden Maßnahmen und Beratungen für den möglichst besten Ablauf der Diagnose wird dem Kunden zusätzlich zur Auftragsbestätigung zugeschickt.

4) Abschlußbericht

Der Diagnosebericht wird dem Kunden in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen zugestellt, sobald die Begleichung der Rechnung erfolgt ist.

Sollten Proben (Blei- und Asbestdiagnose) zur Analyse in ein Labor geschickt werden, verlängert sich die Frist für den Abschlußbericht entsprechend. Abaque Immodiag kann keinesfalls für die Laboranalysenfrist haftbar gemacht werden.

Ausnahmsweise, bei Wartezeit auf das Analysenergebnis, kann ein provisorischer Bericht mit sichtbarer Aufschrift « vorläufiger Bericht in Erwartung der Ergebnisse der Analysen » ausgestellt werden.

Der Tarif der Diagnosen versteht sich mit Abschlußbericht im PDF-Datei-Format, der Kunde hat die Möglichkeit, mittels einer Zusatzgebühr von 13€ inkl. Mwst./ Versand den Bericht in Papierform per Post zu bekommen.

Bei Vorhandensein von Blei- oder Asbestspuren, bzw. DGI* bei der Gasdiagnose wird automatisch ein Versand mit Empfangsbestätigung durchgeführt.

Nach Empfang des Abschlußberichtes hat der Kunde 5 Tage Zeit, um den Bestand zu kontrollieren. Nach dieser Zeit wird der Bericht als anerkannt gesehen. Ein vom Kunden gewünschter zusätzlicher Besuch wird in Rechnung gestellt.

Abaque Immodiag verpflichtet sich, die in dem Diagnosenbericht enthaltenen Ergebnisse oder Informationen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben. Abaque Immodiag kann diese Verbreitung jedoch nicht im Rahmen eines Rechtsstreites mit einer Verwaltungsbehörde verhindern.

Der Bericht über Immobiliendiagnosen verwendet eine von ADEME * genehmigte Software in französischer Sprache. Soweit möglich kann Abaque Immodiag eine Übersetzung der Endergebnisse des Diagnosenberichtes seinen deutschsprachigen Kunden anbieten.

5) Gesetzgebung zur Immobiliendiagnose

Immobiliendiagnosen richten sich nach Erlassen, die vom Gesetzgeber geändert werden können. Abaque Immodiag kann in keiner Weise für diese Änderungen haftbar gemacht werden.

Lt. Art. R271-3, der Verordnung Nr. 2010-1200, und Art. L271-6 und R271-2 des Bau- und Wohnungsgesetzbuches bestätigt Abaque Immodiag, befugt zu sein, die anvertrauten Dienstleistungen durchzuführen.

Die ADEME verlangt zur Kontrolle und Statistik des französischen Immobilien Ist-Zustandes eine Kopie jeden DPE*-Berichtes, der Immobiliengutachter ist dazu verpflichtet.
Zu demselben Zweck muss ein jährlicher Tätigkeitsbericht über alle Varianten der Asbestdiagnose an das für Bau und Gesundheit zuständige Ministerium lt. Art. R271-2 geschickt werden.

6) Terminabsprache

Terminabsprachen werden per Email, Post oder Telefon mündlich oder per SMS bestätigt. Genaue Adresse der zu diagnostizierenden Immobilie, Datum, Uhrzeit und Identität der zu treffenden Person sind bekannt zu machen.

Ein Termin kann bis 19.00 Uhr des vorherigen Tages verschoben oder abgesagt werden.

Sollte der Kunde bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin nicht eingetroffen sein, ist der Termin als gescheitert zu betrachten. Ein Pauschalbetrag von 50€ inkl. Mwst. für diese vergebliche Reise des Gutachters wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

7) Auftragsdefinition

Sofern nicht ausdrücklich auf der Bestellung vermerkt, werden Gebäude und Räume untersucht, die frei zugänglich sind. Die Katasterreferenzen der zu diagnostizierenden Immobilie sind vom Kunden beizustellen, sind diese Informationen nicht vorhanden, wird der Gutachter eine bestmögliche Bestandsliste der Räumlichkeiten erstellen.

Es ist wünschenswert, aber dennoch nicht wesentlich, dass der Kunde oder sein Vertreter bei der Lokalisierung der Räumlichkeiten und zu Beginn der Diagnose vor Ort anwesend sein sollte. Bei Abwesenheit des Kunden achten Sie bitte darauf, dem Gutachter ausdrückliche Hinweise über den Standort zu geben und wo die Schlüssel zu finden und abzugeben sind.

Je nach Anzahl der Diagnosen, der Wohnfläche, der Gestaltung der Immobilie oder anderer technischer baulichen Eigenschaften, kann die Gesamtdauer des Diagnosevorgangs mehrere Stunden dauern. Der Kunde braucht während der Untersuchung nicht an Ort und Stelle zu bleiben, er sollte allerdings sicherstellen, dass alle Räumlichkeiten und Anhänge nach seinem Weggang zugänglich sind.

Vorhandensein von baulichen Anhängen muss durch den Kunden klar bezeichnet werden (Kelleräume, Dachspeichern, Garagen, Parkplätze, Geräteschuppen…), sie werden besucht und im Abschlußbericht als Bestandteile der Immobilie erwähnt.

Der Kunde hat das Recht, dem Gutachter den Zugang zu einer Räumlichkeit zu verbieten, ein spezielles Formular wird in diesem Fall durch den Kunden in 2 Exemplaren unterzeichnet (1 für den Kunden, 1 als Archiv bei Abaque Immodiag), worin dieses Verbot und dessen Grund erklärt wird. Ein Abbruch der Immobilientransaktion durch den Notar ist hierbei möglich. Allerdings kann der Notar trotzdem eine spätere Untersuchung als Vorbedingung verlangen, dann wird ein Pauschalpreis in Höhe von 50€ inkl. Mwst. zusätzlich zum Diagnosenpreis berechnet.

Der Gutachter zeichnet Skizzen der Räumlichkeiten zum Verständnis einiger Diagnosen, diese sind Bestandteil des Abschlußberichtes. Sie können auf keinen Fall als Architektenpläne bezeichnet werden, sie dienen lediglich zur Lokalisierung der Probenentnahmen.

Die maximale Arbeitshöhe von 3m ab stabilem Untergrund erreicht der Immobiliengutachter mit seiner eigenen Leiter. Lt. französischem Arbeitsschutzges. Artikel R4323-58, muss der Kunde benötigte zusätzliche Schutzmaßnahmen stellen, wenn Arbeiten in größerer Höhe vorgesehen sind (Schutzgitter, Hebebühne, Gerüst, Netz, Geschirr…).

8) Probeentnahme

Bestehen Zweifel über die Zusammensetzung gewisser Baumaterialien, kann der Gutachter entscheiden, eine oder mehrere Materialproben zu entnehmen, um sie zur weiteren Analyse in ein akkreditiertes COFRAC*-Labor zu schicken. Diese Analysen werden zusätzlich zum Diagnosenpreis 70€ inkl. Mwst./ Probe berechnet.

Der Kunde darf die Probenentnahme verweigern, jede Ablehnung wird im Abschlußbericht erwähnt und eine Entlastung muss vom Kunden gegengezeichnet werden.
Achtung! Bei einem solchen Fall kann es notariell zu einem Abbruch einer Transaktion kommen. Allerdings kann der Notar trotzdem eine spätere Begehung als Vorbedingung verlangen. In diesem Fall wird dem Kunden ein Pauschalpreis in Höhe von 50€ inkl. Mwst. zusätzlich zum Diagnosenpreis berechnet.

9) Subunternehmer

Für den Fall, dass das Eingreifen eines Subunternehmers aus welchem Grund auch immer nötig ist, wird dies in der Auftragsbestätigung und im Endbericht vermerkt. Je nach Verfügbarkeit besteht die Möglichkeit, dass der Einsatz vor Ort von diesem Subunternehmer an einem anderen Termin als dem von Abaque Immodiag stattfindet.

10) Zahlungsbedingung

In der Regel sind die Preise diejenigen, die am Tag des Einsatzes gültig sind.

Die Preise sind fest, endgültig und inkl. Mwst.; Abaque Immodiag ist steuerlich als micro-entreprise (Kleinunternehmen) eingetragen lt. code 293B des CGI*, es kann also vom Kunden nicht die Mwst. abgesetzt werden.

Die Leistungen sind spätestens am Tag der Einsatzes vor Ort per Scheck oder bar zu bezahlen. Die Gesamtsumme wird den Diagnosentarif und den Tarif der eventuellen Probenentnahmen beinhalten, d.h. 70€ inkl. Mwst. / Entnahme. Der Diagnosenendbericht bleibt das ausschließliche Eigentum von Abaque Immodiag, solange die Begleichung der Rechnung nicht erfolgt ist.

11) Streitfall

Diese allgemeine Geschäftsbedingung wurde lt. dem französischen Recht erstellt. Für Streitigkeiten, die nicht gütlich geregelt werden können, ist nur das Handelsgericht in F-57200 Sarreguemines zuständig.

* ADEME : Agence de l’environnement et de la maîtrise de l’énergie; Agentur für Umwelt und Energiemanagement
* CGI : Code général des impôts; Allgemeines Steurergesetz
* COFRAC : Comité français d’accréditation; Französisches Akkreditieramt
* DGI : Danger grave immédiat; sofortige schwerwiegende Gefahr.
* DPE : Diagnostic de performance énergétique; Energieausweis