Allgemeine Geschäftsbedingung
Im folgenden Text bezeichnet „der Kunde“ den Immobilieneigentümer oder seinen Vertreter, einen Immobilienmakler oder -Verwalter, Notar oder jede Person oder Firma die unseren Service verlangt.
Unsere Serviceleistungen richten sich nach dieser Allgemeine Geschäftsbedingung. Diese Geschäftsbedingung kann jeder Zeit von Abaque Immodiag geändert oder neu formuliert werden, sie steht auf der Webseite frei zur Verfügung lt. Art. L113-3 des Verbraucherschutzgesetzes.
1) Anwendungsbereich
Vor einem Abaque Immodiag Serviceeinsatz soll der Kunde die Allgemeine Geschäftsbedingung gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde daher uneingeschränkt diese Bedingungen.
Unsere Diagnosen können nur in Frankreich durchgeführt werden.
Inhaber der Fa. Abaque Immodiag, Yannick Bach, ist bei DEKRA CERTIFICATION für folgende Immobiliendiagnosen zertifiziert:
- – Asbestdiagnose
- – Energieausweis
- – Elektroanlagediagnose
- – Gasanlagediagnose
- – Wohnflächenvermessung nach den Gesetzen von Carrez und Boutin.
2) Angebot
Unsere Angebote sind kostenfrei, sie können schriftlich, telefonisch, per Email, oder auf der Internetseite abaqueimmodiag.fr eingeholt werden. Ein Angebot, das nach Angaben des Kunden erstellt wird, ist zunächst unverbindlich, es kann eine preisliche Anpassung stattfinden, wenn während des Arbeitsrundganges festgestellt wird, dass Angaben irrtümlich oder unvollständig sind (Zimmeranzahl, Baugenehmigungsjahr, Immobilienkategorie…). Dieses neu erstellte Angebot wird dem Kunden vor Einsatz zur Kenntnis und Unterschrift vorgelegt.
Angebote über mehrteilige Immobilien, besondere oder komplexe Fälle, können erst nach Begehung vor Ort erstellt werden.
Die Auftragserteilung ist erst nach Unterschrift des Kunden verbindlich.
Lt. § L 221-18 des Verbrauchergesetzbuches: „Der Verbraucher hat 14 Tage Rückzugsrechtfrist, nach Unterschrift für Aufträge die außer Haus erteilt wurden (… ).“
Lt. § L 221-25 des Verbrauchergesetzbuchs: „ (…)Sollte der Verbraucher den Auftragsbeginn vor der 14-Tage-Frist lt. § L 221-18 wünschen, wird der Techniker diesen Wunsch schriftlich auf einem Papierdokument vom Verbraucher verlangen (…).“
Wenn allerdings der Auftrag vor der 14-Tage-Frist komplett erledigt ist, wird das Verbraucherrückzugsrecht storniert, Abaque Immodiag darf in diesem Fall die Zahlung der gesamten Leistung verlangen.
3) Abschlußbericht
Der Abschlußbericht wird erst nach Begleichung der Rechnung dem Kunden ausgehändigt. Es wird keinesfalls, weder mündlich, noch schriftlich ein Endergebnis oder EnergieKlasse vor gesamter Zahlung der Leistung mitgeteilt.
Sollten Proben (Asbestdiagnose) zur Analyse in ein Labor geschickt werden, verlängert sich die Frist für den Abschlußbericht entsprechend. Abaque Immodiag kann keinesfalls für Verzögerungen der Laboranalysenfrist haftbar gemacht werden.
Ausnahmsweise, bei Wartezeit auf das Analysenergebnis, kann ein provisorischer Bericht mit sichtbarer Aufschrift „vorläufiger Bericht in Erwartung der Ergebnisse der Analysen“ ausgestellt werden.
Der Tarif der Diagnosen versteht sich mit Abschlußbericht im PDF-Datei-Format, der Kunde hat die Möglichkeit, mittels einer Zusatzgebühr von 13€ pro Versand den Bericht in Papierform per Post zu bekommen.
Bei Vorhandensein von Blei- oder Asbestspuren, bzw. DGI* bei der Gasdiagnose, wird grundsätzlich ein Versand mit Empfangsbestätigung durchgeführt, um den Kunden auf die Gefahrsituation nochmals hinzuweisen.
Nach Empfang des Abschlußberichtes hat der Kunde 7 Tage Zeit, um den Bestand zu kontrollieren. Nach dieser Zeit wird der Bericht als anerkannt gesehen. Ein vom Kunden gewünschter zusätzlicher Besuch wird in Rechnung gestellt.
Abaque Immodiag verpflichtet sich, die in dem Diagnosenbericht enthaltenen Ergebnisse oder Informationen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben. Abaque Immodiag kann diese Verbreitung jedoch nicht im Rahmen eines Rechtsstreites mit einer Verwaltungsbehörde verhindern.
Der Bericht über Immobiliendiagnosen verwendet eine von ADEME * genehmigte Software in französischer Sprache. Soweit möglich kann Abaque Immodiag eine Übersetzung der im Diagnosebericht festgestellten Mängel seinen deutschsprachigen Kunden anbieten.
4) Gesetzgebung zur Immobiliendiagnose
Immobiliendiagnosen richten sich nach Erlassen, die vom Gesetzgeber geändert werden können. Abaque Immodiag kann in keiner Weise für diese Änderungen haftbar gemacht werden.
Lt. Art. R271-3, der Verordnung Nr. 2010-1200, und Art. L271-6 und R271-2 des Bau- und Wohnungsgesetzbuches bestätigt Abaque Immodiag, befugt zu sein, die anvertrauten Dienstleistungen durchzuführen.
Die ADEME* verlangt zur Kontrolle und Statistik des französischen Immobilien Ist-Zustandes eine Kopie jeden DPE*-Berichtes (Energiepaß), der Immobiliengutachter ist dazu verpflichtet.
Zu demselben Zweck muss ein jährlicher Tätigkeitsbericht über alle Varianten der Asbestdiagnose an das für Bau und Gesundheit zuständige Ministerium lt. Art. R271-2 geschickt werden.
5) Terminabsprache
Terminabsprachen werden per Email, Post oder Telefon mündlich oder per SMS bestätigt. Genaue Adresse der zu diagnostizierenden Immobilie, Datum, Uhrzeit und Identität der zu treffenden Person sind bekannt zu machen.
Ein Termin kann bis 19.00 Uhr des vorherigen Tages verschoben oder abgesagt werden.
Sollte der Kunde bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin nicht eingetroffen sein, ist der Termin als gescheitert zu betrachten. Ein Pauschalbetrag von 50€ inkl. Mwst. für diese vergebliche Reise des Gutachters wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
6) Auftragsdefinition
Sofern nicht ausdrücklich bei der Auftragserteilung vermerkt, werden Gebäude und Räume untersucht, die frei zugänglich sind. Die Katasterreferenzen der zu diagnostizierenden Immobilie sind vom Kunden beizustellen, sind diese Informationen nicht vorhanden, wird der Gutachter eine bestmögliche Bestandsliste der Räumlichkeiten erstellen.
Es ist wünschenswert, aber dennoch nicht wesentlich, dass der Kunde oder sein Vertreter bei der Lokalisierung der Räumlichkeiten und zu Beginn der Diagnose vor Ort anwesend sein sollte. Bei Abwesenheit des Kunden achten Sie bitte darauf, dem Gutachter ausdrückliche Hinweise über den Standort zu geben und wo die Schlüssel zu finden und abzugeben sind.
Je nach Anzahl der Diagnosen, der Wohnfläche, der Gestaltung der Immobilie oder anderer technischer baulicher Eigenschaften, kann die Gesamtdauer des Diagnosevorgangs mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Der Kunde braucht während der Untersuchung nicht an Ort und Stelle zu bleiben, er sollte allerdings sicherstellen, dass alle Räumlichkeiten und Anhänge nach seinem Weggang zugänglich sind.
Vorhandensein von baulichen Anhängen muss durch den Kunden klar bezeichnet werden (Kelleräume, Dachspeicher, Garagen, Parkplätze, Geräteschuppen…), sie werden besucht und im Abschlußbericht als Bestandteile der Immobilie erwähnt.
Der Kunde hat das Recht, dem Gutachter den Zugang zu einer Räumlichkeit zu verbieten, ein spezielles Formular wird in diesem Fall durch den Kunden in 2 Exemplaren unterzeichnet (eins für den Kunden, eins für das Archiv bei Abaque Immodiag), worin dieses Verbot und dessen Grund erklärt wird. Ein Abbruch der Immobilientransaktion durch den Notar ist hierbei möglich. Allerdings kann der Notar trotzdem eine spätere Untersuchung als
Vorbedingung verlangen, dann wird ein Pauschalpreis in Höhe von 50€ zusätzlich zum Diagnosenpreis berechnet.
Der Gutachter zeichnet Skizzen der Räumlichkeiten zum Verständnis einiger Diagnosen, diese sind Bestandteil des Abschlußberichtes. Sie können auf keinen Fall als Architektenpläne bezeichnet werden, sie dienen lediglich zur Lokalisierung der Probenentnahmen.
Die maximale Arbeitshöhe von 3m ab stabilem Untergrund erreicht der Immobiliengutachter mit seiner eigenen Leiter. Lt. französischem Arbeitsschutzges. Artikel R4323-58, muss der Kunde benötigte zusätzliche Schutzmaßnahmen stellen, wenn Arbeiten in größerer Höhe vorgesehen sind (Schutzgitter, Hebebühne, Gerüst, Netz, Geschirr…).
7) Probeentnahme
Bestehen Zweifel über die Zusammensetzung gewisser Baumaterialien, kann der Gutachter entscheiden, eine oder mehrere Materialproben zu entnehmen, um sie zur weiteren Analyse in ein akkreditiertes COFRAC*-Labor zu schicken. Diese Analysen werden zusätzlich zum Diagnosenpreis mit 70€ pro Probe berechnet.
Der Kunde darf die Probenentnahme verweigern, jede Ablehnung wird im Abschlußbericht erwähnt und eine Entlastung muss vom Kunden gegengezeichnet werden.
Achtung! Bei einem solchen Fall kann es notariell zu einem Abbruch einer Transaktion kommen. Allerdings kann der Notar trotzdem eine spätere Begehung als Vorbedingung verlangen. In diesem Fall wird dem Kunden ein Pauschalpreis in Höhe von 50€ zusätzlich zum Diagnosenpreis berechnet.
8) Bleidiagnose
Bleidiagnose alleine wird von Fa. Abaque Immodiag nicht angeboten lt. § 271-1 und § 271-3 des Bau- und Wohnungsgesetzes.
9) Zahlungsbedingung
In der Regel sind die Preise diejenigen, die am Tag der Auftragsunterschrift gültig sind. Die Tarifliste kann nach schriftlicher Anfrage dem Kunden zugestellt werden; die Anschrift finden Sie folgend in Kapitel 10.
Die Preise sind fest und endgültig; Abaque Immodiag ist steuerlich als micro- entreprise (Kleinunternehmen) eingetragen lt. code 293 B des CGI*, es kann also vom Kunden nicht die Mwst. abgesetzt werden.
Die Leistungen sind nach einer Frist von 7 Tagen nach Auftragsunterschrift zu zahlen, lt. § 221-10 des Verbrauchergesetzes. Es kann per Scheck, bar oder Überweisung bezahlt werden. Die Gesamtsumme wird den Diagnosentarif und den Tarif der eventuellen Probenentnahmen, d.h. 70€ pro Entnahme, den Tarif des eventuellen Papierberichtes (13€ pro Bericht), den Tarif einer eventuellen 2. Anfahrt (wie in Kapitel 5, 6, und 7 vorgesehen) beinhalten. Der Diagnosenendbericht bleibt das ausschließliche Eigentum von Abaque Immodiag, solange die Begleichung der Rechnung nicht erfolgt ist.
10) Streitfall
Diese allgemeine Geschäftsbedingung wurde lt. dem französischen Recht erstellt. Der Wirtschaftsmediator des Wirtschafts- und Finanzministeriums ist für alle Streitigkeiten zuständig, die nicht gütlich beigelegt werden können. https://www.economie.gouv.fr/mediateur-des-entreprises
Reklamationen sind an folgende Adresse per Versand mit Empfangsbestätigung zu stellen:
Abaque Immodiag 33, rue Raspiller F-57350 Schoeneck
* ADEME : Agence de l’environnement et de la maîtrise de l’énergie; Agentur für Umwelt und Energiemanagement
* CGI : Code général des impôts; Allgemeines Steurergesetz
* COFRAC : Comité français d’accréditation; Französisches Akkreditieramt
* DGI : Danger grave immédiat; sofortige schwerwiegende Gefahr. * DPE : Diagnostic de performance énergétique; Energieausweis
Voir les conditions générales en Français : cliquez ici
16/06/2020