Asbestdiagnose
3 Jahre güldigkeit für Verkauf oder Vermietung bei asbestpräsenz, unbefristet wenn asbestfrei.
Alle Asbestberichte die vor 2013 erstellt wurden sind nicht mehr güldig, die Suchliste wurde da mit zusätzlichen Asbesthaltige Materialien ergänzt, diese Berichte sind neu zu erstellen !
– Bestehen Zweifel über die Zusammensetzung gewisser Baumaterialien, kann der Gutachter entscheiden, eine oder mehrere Materialproben zu entnehmen, um sie zur weiteren Analyse in ein akkreditiertes COFRAC*-Labor zu schicken. Diese Analysen werden zusätzlich zum Diagnosenpreis berechnet.
– Der Kunde darf die Probenentnahme verweigern, jede Ablehnung wird im Abschlußbericht erwähnt und eine Entlastung muss vom Kunden unterzeichnet werden.
Achtung! Bei einem solchen Fall kann es notariell zu einem Abbruch einer Transaktion kommen. Allerdings kann der Notar trotzdem eine spätere Begehung, bzw. Probenentnahme als Vorbedingung verlangen. In diesem Fall wird dem Kunden ein Anfahrtpauschalpreis in Höhe von 50€ inkl. Mwst. zusätzlich zum Diagnosenpreis berechnet.
– Die Probenentnahme wird möglichst an einer nicht oder wenig sichtbaren Stelle vorgenommen (unter einer Leiste oder Fußleiste, hinter Vorhängen, in einer Ecke…), auf jeden Fall nach Absprache mit dem Kunden. Größe der Probe ~2cm2.
– Zur Asbest- oder Baumaterialienfahndung könnten unter Umständen Steckdosen von der Wand abgeschraubt werden.
– Stanzspuren kleiner als 1mm können vom Werkzeug auf Wandfußleisten, Schreinerplatten oder anderen Baubestandsteilen, die möglicherweise asbesthaltig sein könnten, zurück gelassen werden. Diese können auf keinen Fall als Beschädigungen reklamiert werden.
Die Suche begrenzt sich auf leicht erreichbare oder sichtbare Materialien, es ist lt. Annexe 13-9 des Gesundheitsgesetzes nicht vorgesehen, Bauteile abzumontieren oder beschädigende Kernprüfungen durchzuführen. Diese Diagnose kann auf keinen Fall eine Asbestdiagnose vor Bauarbeiten ersetzen!
Für alle Diagnosen gültige Bestimmungen
(Text identisch mit allen Diagnosedateien):
– Achten Sie darauf, dass der in den Dokumenten eingetragene Eigentümername mit der Realität übereinstimmt.
– Alle Räumlichkeiten, Zimmer und Nebengebäude müssen dem Gutachter zugänglich sein, jede Ablehnung oder Unmöglichkeit wird im Abschlußbericht erwähnt. Achtung ! Bei einem solchen Fall, kann es notariell zu einem Abbruch einer Transaktion kommen. Allerdings kann der Notar trotzdem eine spätere Begehung als Vorbedingung verlangen. In diesem Fall wird dem Kunden ein Pauschalpreis in Höhe von 50€ inkl. Mwst. für diese 2. Begehung zusätzlich zum Diagnosepreis berechnet.
– Die maximale Arbeitshöhe von 3m ab stabilem Untergrund ereicht der Immobiliengutachter mit seiner eigenen Leiter. Lt. französischen Arbeitsschutzges. Artikel R4323-58,
muss der Kunde benötigte zusätzliche Schutzmaßnahmen stellen, wenn Arbeiten in größerer Höhe vorgesehen sind (Schutzgitter, Hebebühne, Gerüst, Netz, Geschirr…).
– Im Falle einer offensichtlichen Gefahr (Decken- oder Bodenzusammenbruch, Gasgeruch, brüchiger Untergrund, Sturzgefahr…), kann der Gutachter die ursprüngliche Arbeit verweigern oder einstellen, ein Dokument in zweifacher Ausführung, das die Bedingungen erklärt, wird durch den Techniker erstellt (1 Exemplar für den Kunden, 1 für das Archiv).
– Architektenpläne, Isolations-, Erweiterungs-, Erneuerungsrechnungen, und alle Dokumente die Energiesparmaßnahmen beweisen (Fenster- oder Heizungskesselaustausch, Solaranlage..), sind vorteilhaft, erleichtern und verkürzen die Fahndungsarbeiten des Gutachters. Diese Dokumentationen sind besonders für den Energieausweis (DPE*)wertvoll.
– Teilen Sie uns bitte im Voraus die Anwesenheit von aggressiven oder gefährlichen Tieren mit.
– Denken Sie bitte daran, uns vorherig erstellte Immobiliendiagnoseberichte auszuhändigen.
Durchführung der Immobiliendiagnose
– Die Immobiliendiagnose ist durch Regeln und Gesetze präzise vorgegeben, wir achten darauf, dass diese Arbeit fachgerecht durchgeführt wird, ohne eine Partei zu bevorzugen oder zu vernachlässigen. Wir bemühen uns, so diskret und sauber wie möglich bei Ihnen im Einsatz zu sein.
Wir gehen davon aus, dass Sie unsere allgemeine Geschäftsbedingung gelesen haben, sie ist hier als Anhang oder auf unserer Webseite abaqueimmodiag.fr zu finden.
Zahlung per Check, Bar oder EC-Karte möglich.
* COFRAC : Comité français d’accréditation