Wohnflächenvermessung nach Gesetz Carrez und Boutin
Bericht gültig solange keine Wohnflächenänderung vorgenommen wurde.
Es wird angeraten, die Wohnflächenvermessung durch einen Immobiliendiagnostiker durchführen zu lassen, ist aber keine Pflicht !
Eine detaillierte Aufzeichnung der « Wohnfläche Carrez » und « nicht-Carrez-Fläche » wird für jeden Raum erstellt, sowie eine Wohnungs- oder Hausskizze.
Auflistungsbeispiel einer Wohnung (loi Boutin)
Beispiel einer Wohnungsskizze
Wohnfläche Carrez
Der Verkauf von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern verlangt eine Wohnflächenvermessung nach dem Gesetz Carrez.
Zum Schutz der Käufer gilt ein Gesetz vom 18. Dezember 1996, das die Regeln einer Messung der Wohnflächen von Einzelnwohnungen in Mehrfamilienhäuser festlegt. Dieser Bericht ist für alle Verkaufsdokumente nötig.
Die Wohnfläche nach dem Gesetz Carrez ist für Einzelhäuser nicht gültig.
Wohnfläche Boutin
Dieser Bericht ergänzt den Mietvertrag für Wohnungen und Häuser.
Um eine Bestandsübersicht zu haben, wird eine SkIzze lt. Vermessung erstellt, es ist allerdings keinen Architektenplan mit Baumaßen, sie dient nur zur Information.
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000509310
Surface habitable Boutin art. 3 alinéa 4
Für alle Diagnosen gültige Bestimmungen (Text identisch mit allen Diagnosedateien):
– Achten Sie darauf, dass der in den Dokumenten eingetragene Eigentümername mit der Realität übereinstimmt.
– Alle Räumlichkeiten, Zimmer und Nebengebäude müssen dem Gutachter zugänglich sein, jede Ablehnung oder Unmöglichkeit wird im Abschlußbericht erwähnt. Achtung ! Bei einem solchen Fall, kann es notariell zu einem Abbruch einer Transaktion kommen. Allerdings kann der Notar trotzdem eine spätere Begehung als Vorbedingung verlangen. In diesem Fall wird dem Kunden ein Pauschalpreis in Höhe von 50€ inkl. Mwst. für diese 2. Begehung zusätzlich zum Diagnosepreis berechnet.
– Die maximale Arbeitshöhe von 3m ab stabilem Untergrund ereicht der Immobiliengutachter mit seiner eigenen Leiter. Lt. französischen Arbeitsschutzges. Artikel R4323-58, muss der Kunde benötigte zusätzliche Schutzmaßnahmen stellen, wenn Arbeiten in größerer Höhe vorgesehen sind (Schutzgitter, Hebebühne, Gerüst, Netz, Geschirr…).
– Im Falle einer offensichtlichen Gefahr (Decken- oder Bodenzusammenbruch, Gasgeruch, brüchiger Untergrund, Sturzgefahr…), kann der Gutachter die ursprüngliche Arbeit verweigern oder einstellen, ein Dokument in zweifacher Ausführung, das die Bedingungen erklärt, wird durch den Techniker erstellt (1 Exemplar für den Kunden, 1 für das Archiv).
– Architektenpläne, Isolations-, Erweiterungs-, Erneuerungsrechnungen, und alle Dokumente die Energiesparmaßnahmen beweisen (Fenster- oder Heizungskesselaustausch, Solaranlage..), sind vorteilhaft, erleichtern und verkürzen die Fahndungsarbeiten des Gutachters. Diese Dokumentationen sind besonders für den Energieausweis (DPE*)wertvoll.
– Teilen Sie uns bitte im Voraus die Anwesenheit von aggressiven oder gefährlichen Tieren mit.
– Denken Sie bitte daran, uns vorherig erstellte Immobiliendiagnoseberichte auszuhändigen.
Durchführung der Immobiliendiagnose
– Die Immobiliendiagnose ist durch Regeln und Gesetze präzise vorgegeben, wir achten darauf, dass diese Arbeit fachgerecht durchgeführt wird, ohne eine Partei zu bevorzugen oder zu vernachlässigen. Wir bemühen uns, so diskret und sauber wie möglich bei Ihnen im Einsatz zu sein.
Wir gehen davon aus, dass Sie unsere allgemeine Geschäftsbedingung gelesen haben, sie ist hier als Anhang oder auf unserer Webseite abaqueimmodiag.fr zu finden.
Zahlung per Check, Bar oder EC-Karte möglich.
Es werden keine Ergebnisse oder kein Bericht, weder schriftlich noch mündlich, vor kompletter Zahlung des Auftrags ausgegeben.
* COFRAC : Comité français d’accréditation